Informationen und Antragsvordruck zur Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2023/24

Die Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit sowie der Antragsvordruck zur Lernmittelfreiheit für das kommende Schuljahr 2023/24 werden vom 09.01.2023 bis spätestens zum 18.01.2023 über die Klassen- und Stufenleiter:innen an die Schülerinnen und Schüler der aktuellen Jahrgangsstufen 5-12 ausgegeben.

Diese Form der Ausleihe trifft nur dann zu, wenn die im Merkblatt angegebene Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Bitte füllen Sie, sofern Sie betroffen sind, das Antragsformular am Ende des Merkblattes aus und schicken Sie es unter Einhaltung der Frist an die Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen.

Die Frist zur Beantragung der Lernmittelfreiheit endet am 15.03.2023.

Nach der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln vom 16.04.2010 können Anträge, welche nach diesem Termin beim Schulträger eingehen, nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ein solcher Ausnahmefall liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung der Schule über die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers nach dem 15.03.2023 erfolgt oder wenn der Antragssteller das Fristversäumnis nicht selbst zu vertreten hat.

Über die Gewährung oder Ablehnung des Antrages auf Lernmittelfreiheit entscheidet der Schulträger. Wurde der Antrag bewilligt, wird alles weitere durch das Sekretariat der Schule erledigt.

Bei Ablehnung ist die Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe über das Elternportal nötig, sofern Sie daran teilnehmen möchten. Die Anmeldung hierzu erfolgt nicht automatisch!

Die Informationen zur entgeltlichen Schulbuchausleihe erhalten Sie gesondert zu einem späteren Zeitpunkt.

Falls Sie nicht an der Schulbuchausleihe teilnehmen möchten, können Sie die Schulbücher privat im Buchhandel erwerben. Die Schulbuchlisten erhalten alle Eltern und Erziehungsberechtigte ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt.

Merkblatt und Antragsformular können im Fall einer aktuellen Erkrankung ebenfalls hier heruntergeladen werden. Außerdem finden Sie die entsprechenden Dokumente im Anhang.



Eingstellt von: Marc Cramer | Stand: 22.01.2024