Maskenpflicht im ÖPNV

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wir weisen Euch darauf hin, dass im ÖPNV weiterhin eine medizinische Maske getragen werden muss.

Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken und Masken des Typs FFP2 und KN95.  

Die Maskenpflicht gilt in Bussen und Bahnen sowie an Bahnsteigen, Haltestellen und in Bahnhöfen.

 



Eingstellt von: Marc Cramer | Stand: 06.04.2022