Informationen und Antragsvordruck zur Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2025/26
Die Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit sowie der Antragsvordruck zur Lernmittelfreiheit für das kommende Schuljahr 2025/26 werden vom 09.01.2025 bis spätestens zum 31.01.2025 über die Klassen- und Stufenleiter:innen an die Schülerinnen und Schüler der aktuellen Jahrgangsstufen 5-12 ausgegeben.
Diese Form der Ausleihe trifft nur dann zu, wenn die im Merkblatt angegebene Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Bitte füllen Sie, sofern Sie betroffen sind, das Antragsformular am Ende des Merkblattes aus und schicken Sie es unter Einhaltung der Frist an die Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen.
Die Frist zur Beantragung der Lernmittelfreiheit endet am 17.03.2025.








