Die Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit sowie der Antragsvordruck zur Lernmittelfreiheit für das kommende Schuljahr 2024/25 werden vom 08.01.2024 bis spätestens zum 31.01.2024 über die Klassen- und Stufenleiter:innen an die Schülerinnen und Schüler der aktuellen Jahrgangsstufen 5-12 ausgegeben.
Diese Form der Ausleihe trifft nur dann zu, wenn die im Merkblatt angegebene Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Bitte füllen Sie, sofern Sie betroffen sind, das Antragsformular am Ende des Merkblattes aus und schicken Sie es unter Einhaltung der Frist an die Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen.
Die Frist zur Beantragung der Lernmittelfreiheit endet am 15.03.2024.
Nach der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln vom 16.04.2010 können Anträge, welche nach diesem Termin beim Schulträger eingehen, nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ein solcher Ausnahmefall liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung der Schule über die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers nach dem 15.03.2024 erfolgt oder wenn der Antragssteller das Fristversäumnis nicht selbst zu vertreten hat.